Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind auf Grundlage Ihrer Verwendung und in Kenntnis des Kunden Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung von haller events Gertraude Haller und dem Kunden.
1. Auftraggeber
Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er haller events Gertraude Haller gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
2. Zahlungs- und Stornobedingungen
Nach Durchführung der Veranstaltung wird der Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt. Im Falle einer Stornierung treten bei Vertragsabschluss folgende Stornobedingungen auf den jeweiligen Angebotspreis in Kraft:
Bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20 %
Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
Bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60 %
Bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80 %
Danach oder bei Nichtantritt: 100 %
3. Berechnung der Fristen
Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen oder Reisen sowie generell der Tag, an dem haller events Gertraude Haller zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
4. Rücktritt / Kündigung durch haller events Gertraude Haller
Bis 8 Tage vor dem Veranstaltungs- bzw. Reisebeginn kann haller events Gertraude Haller vom Vertrag zurücktreten, wenn eine eventuell in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung nur mit unverhältnismäßg hohem Aufwand zu erfüllen ist. Der Rücktritt durch haller events Gertraude Haller hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf die Absendung der Rücktrittserklärung an.
5. Fremdleistungen
Soweit haller events Gertraude Haller als Vermittler für Dienstleistungen (sportliche oder künstlerische
Darbietungen usw.) tätig ist, ist es dem Kunden untersagt, die von gh Event-Management hergestellten
Geschäftskontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung
haller events Gertraude Haller so zu stellen, als wäre sie als Vermittler aufgetreten.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft dem beauftragten Unternehmen die ihm obliegende Leistung unmöglich,
so ist haller events Gertraude Haller von allen Ansprüchen des Kunden freizustellen. Dies gilt auch für
Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.
6. Schutzrechte
Künstlerische Darbietungen einschließlich der Verfassung von Sprachwerken wie Schriftwerken und Reden
durch haller events Gertraude Haller oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bleiben mit allen
Rechten im Eigentum des Urhebers, und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber übergeben worden sind.
In jedem Fall bedarf die Übertragung von Nutzungsrechten der Schriftform.
Änderungen der vorbezeichneten Entwürfe und Werke dürfen nur von haller events Gertraude Haller sowie
dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorgenommen werden. haller events Gertraude Haller ist stets
berechtigt, seine Unterlagen zu signieren und damit zu werben.
7. Abhilfe
Sollten Störungen oder Defekte an den von haller events Gertraude Haller zur Verfügung gestellten Geräten oder Einrichtungen auftreten, so wird haller events Gertraude Haller unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden.
8. Außergewöhnliche Umstände
Im Falle höherer Gewalt (Streik, Wetter, Krankheit u.a.) behält sich haller events Gertraude Haller das Recht vor, den Auftrag zu stornieren oder den Termin zu verlegen.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Stuttgart.
10. Sondervereinbarung
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.